Als gemeinnütziger Verein sind wir laut Bescheid des Finanzamt Stuttgarts vom 24.07.2023 weiterhin berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge auszustellen.
Alle Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Bitte vermerken Sie dazu Ihre Anschrift auf dem Überweisungsträger! Alternativ zur Spendenbescheinigung genügt bei Spenden bis zur Höhe von 300.- Euro auch der Nachweis der Überweisung als Beleg für das Finanzamt.

Soviel kostet die Behandlung eines Kindes:
Kleine Operation (z.B. Korrektur Leistenbruch) ca. 50-100€
Große Operation (z. B. Korrektur Brandnarben) ca. 300€
Langdauernde Behandlung (z. B. bei Verätzung der Speiseröhre) ca. 400€/Jahr

Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE79 6005 0101 0405 2379 59
BIC: SOLADEST600

Spenden per paypal:

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